Das steuerfreie KM-Geld beträgt ab 01.01.2025 € 0,50. So liest man es zumindest überall. Das heißt aber nicht zwingend, dass die € 0,50 auch sofort für Ihr Unternehmen bzw. ihre Mitarbeiter gelten! Denn wesentlich ist der arbeitsrechtliche Anspruch*. Und der ist aktuell noch meist weiterhin bei € 0,42/km.
Dasselbe gilt für die Diäten oder Taggelder. Wenn Sie also „freiwillig“ die neuen steuerfreien Reisekostenersätze auszahlen, ohne arbeitsrechtlichen Anspruch, ist der Differenzbetrag „pflichtig“ abzurechnen.
*der arbeitsrechtliche Anspruch richtet sich nach Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Reisekostenrichtlinie, Dienstvertrag oder lt. Einzelvertrag
Mein Tipp: Sehen Sie gleich mal im Kollektivvertrag nach!